Unser Pensionssystem war für mich ausgelegt auf ein Antrittsalter von 65 und eine Lebenserwartung von 72. Heute liegen diese Werte bei 60 und 78. „Wohlverdient“ sind alle Pensionen, die versicherungsmathematisch durch selbst einbezahlte Beträge gedeckt sind. Seit 1999 beziehe ich nach 40 Arbeitsjahren als HTL-Lehrer eine reguläre Pension über Höchstbemessungsgrundlage. Sie kommt heute aus Steuermitteln, weil die von mir ein-bezahlten Lebensbeiträge längst aufgebraucht sind. Deswegen unterstütze ich Sanierungsmaßnahmen aus Gründen sozialer Gerechtigkeit und erwarte das auch von allen Mitpensionierten, die ihre Versicherungsbeiträge bereits aufgebraucht haben. Seit 20 Jahren setze ich mich – nicht zuletzt aus Eigennutz – fu?r ein versicherungsmathematisch faires Umlageverfahren ein mit Berufung auf Ferdinand Lacina, Finanzminister von 1986-1995. Er stellte eine einfache Gedankenformel fu?r das bewährte PensionsUmlageverfahren auf, nach der auch alle späteren Experten argumentiert haben: P*p = E*e*a/100 P: Anzahl der Pensionisten p: Monatspension in €, E: Anzahl der Erwerbstätigen e: Monatseinkommen eines Erwerbstätigen in € a: Pensionsbeiträge eines Erwerbstätigen in % Gerne stelle ich die Brieftexte meiner erfolglosen Bemu?hungen 1997, 2003, 2013 und 2017 – Freunde bezichtigen mich einer „Kreuzzugsmentalität“ – zur Verfügung.

Dipl.-Ing. Dr. Helmut Hubeny, 17.11.2017